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Einverständliche Scheidung Die einverständliche Scheidung ist eine der möglichen Scheidungsvarianten. Der Scheidungsantrag ist kurz, das Verfahren unkompliziert und kostengünstig. Nur der Antragsteller braucht einen Anwalt1. Der Scheidungstermin im Gericht dauert nur wenige Minuten. Die einbverständliche Scheidung ist für Online-Scheidung sehr gut geeignet. Es gibt zwei Arten der eiverständlichen Scheidung: 1. Einverständliche Scheidung ohne Scheidungsfolgenvergleich Voraussetzungen:
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet (§ 1566 I BGB), das Gericht muss die Ehe scheiden, der Scheidungsantrag bedarf keiner weiteren Begründung. Nachteil: Folgesachen2 sind gar nicht oder nicht bestandssicher geregelt. 2. Einverständliche Scheidung mit Scheidungsfolgenvergleich Voraussetzungen:
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet (§ 1566 I BGB), das Gericht muss die Ehe scheiden, der Scheidungsantrag bedarf keiner weiteren Begründung. Die Folgesachen sind bestandssicher geregelt, aber es sind zusätzliche Kosten für die Erarbeitung des Scheidungsfolgenvergleichs entstanden.
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