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MARTINA ZEBISCH
Rechtsanwältin

Fachanwältin für
Familienrecht
Anhörung des Kindes Anwaltszwang Ausschluss des Versorgungsausgleichs bis 31.08.2009 Ausschluss des Versorgungsausgleichs ab 01.09.2009 Beendigung der Zugewinngemeinschaft Begrenztes Realsplitting Einverständliche Scheidung Elterliche Sorge Fachanwalt für Familienrecht Familienmediation Getrenntleben Gewaltschutzgesetz Güterstände (Eheliches Güterrecht) Härteklausel Härtescheidung Kindesunterhalt Kosten Online-Scheidung Rechtskraftvermerk Scheidungsfolgenvergleich Scheidungsgrund Scheidungstermin Scheidungsvarianten Scheidungsverbund 'Sichere' Scheidung Steuerklassen Steuerklassenwechsel Streitige Scheidung Trennungs- und Scheidungsmediation Trennungsunterhalt Unterhaltsvorschuss Verfahrensbeistand als Anwalt des Kindes Versöhnungsversuche Versorgungsausgleich Versorgungsausgleichsverfahren Vollstreckbarer Unterhaltstitel Zugewinn ab 01.09.2009 Zugewinnausgleich Zugewinngemeinschaft

Versöhnungsversuche

Kürzere Versöhnungsversuche der Ehegatten nach Beginn des Getrenntlebens unterbrechen den Lauf der Trennung als Voraussetzung für das Scheidungsverfahren nicht (§ 1567 II BGB). Versöhnungsversuche sind vom Gesetzgeber gewollt. Sie werden daher nicht damit "bestraft", im Fall des Schei-
terns der Versöhnung das Getrenntleben von vorn beginnen zu müssen.

Hinweis:
Steuerrechtlich führen ernste Versöhnungsversuche der Eheleute dazu, dass das Wahlrecht zur gemeinsamen steuerlichen Veranlagung der Ehegatten für das Kalender-
jahr, in dem kein dauerndes Getrenntleben vorlag, erhalten bleibt. Konsultieren Sie dazu Ihren Steuerberater.

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