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MARTINA ZEBISCH
Rechtsanwältin

Fachanwältin für
Familienrecht
Anhörung des Kindes Anwaltszwang Ausschluss des Versorgungsausgleichs bis 31.08.2009 Ausschluss des Versorgungsausgleichs ab 01.09.2009 Beendigung der Zugewinngemeinschaft Begrenztes Realsplitting Einverständliche Scheidung Elterliche Sorge Fachanwalt für Familienrecht Familienmediation Getrenntleben Gewaltschutzgesetz Güterstände (Eheliches Güterrecht) Härteklausel Härtescheidung Kindesunterhalt Kosten Online-Scheidung Rechtskraftvermerk Scheidungsfolgenvergleich Scheidungsgrund Scheidungstermin Scheidungsvarianten Scheidungsverbund 'Sichere' Scheidung Steuerklassen Steuerklassenwechsel Streitige Scheidung Trennungs- und Scheidungsmediation Trennungsunterhalt Unterhaltsvorschuss Verfahrensbeistand als Anwalt des Kindes Versöhnungsversuche Versorgungsausgleich Versorgungsausgleichsverfahren Vollstreckbarer Unterhaltstitel Zugewinn ab 01.09.2009 Zugewinnausgleich Zugewinngemeinschaft

Streitige Scheidung

1. einfache streitige Scheidung

Ein streitiges Scheidungsverfahren ist erforderlich, wenn Sie nicht wissen, ob Ihr Ehegatte dem Scheidungsantrag zustimmen wird.

Einjähriges Getrenntleben muss auch bei dieser Scheidungsvariante vorliegen. Das Gescheitertsein der Ehe kann aber nicht unwiderlegbar vermutet werden. Das Gericht muss deshalb prüfen, ob ein Scheidungsgrund vorliegt. Die Rechtsprechung hat folgende Tatsachen als Indizien für das Gescheitertsein einer Ehe angesehen:

  • unumstößliche Absicht eines Ehegatten zur Scheidung;
  • eine theoretische Möglichkeit der Versöhnung muss vom Antragsteller unwiderruflich ausgeschlossen werden;
  • Ehegatten sprechen nicht mehr miteinander;
  • Ehegatteverkehren geschlechtlich nicht mehr miteinander;
  • einer oder beide Ehegatten haben ernsthafte und dauerhafte Verbindungen miteinem anderen Partner aufgenommen;
  • völliger Verlust des Gefühls der inneren Bindung;
  • Unvereinbarkeit der Charaktere und der Lebensvorstellungen

Es entstehen die gleichen Kosten wie bei einer einfachen einverständlichen Scheidung. Das Verfahren ist genauso kostengünstig und unkompliziert, Sie müssen sich im Verfahren nicht streiten. Geeignet für die Online-Scheidung (Ziffer 20 im Formular muss aber unbedingt ausgefüllt werden).
Nachteil: Folgesachen1 sind gar nicht oder nicht bestandssicher geregelt.

2. Streitige Scheidung mit Anträgen zu Folgesachen (Scheidungsverbund)

Wenn Sie nicht nur geschieden werden wollen, sondern das Gericht auch zu Folgesachen Entscheidungen treffen soll, müssen Sie dazu separate Anträge stellen, es entsteht ein Scheidungsverbund. Hier sind Fachanwaltliche Beratung und Vertretung unerlässlich.
Nicht für die Online-Scheidung geeignet.

1) Folgesachen können sein: Unterhalt, Hausrat, Zugewinn, Wohnung, Sorgerecht, Umgangsrecht

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