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Streitige Scheidung 1. einfache streitige Scheidung Ein streitiges Scheidungsverfahren ist erforderlich, wenn Sie nicht wissen, ob Ihr Ehegatte dem Scheidungsantrag zustimmen wird. Einjähriges Getrenntleben muss auch bei dieser Scheidungsvariante vorliegen. Das Gescheitertsein der Ehe kann aber nicht unwiderlegbar vermutet werden. Das Gericht muss deshalb prüfen, ob ein Scheidungsgrund vorliegt. Die Rechtsprechung hat folgende Tatsachen als Indizien für das Gescheitertsein einer Ehe angesehen:
Es entstehen die gleichen Kosten wie bei einer einfachen einverständlichen Scheidung. Das Verfahren ist genauso kostengünstig und unkompliziert, Sie müssen sich im Verfahren nicht streiten. Geeignet für die Online-Scheidung (Ziffer 20 im Formular muss aber unbedingt ausgefüllt werden). 2. Streitige Scheidung mit Anträgen zu Folgesachen (Scheidungsverbund) Wenn Sie nicht nur geschieden werden wollen, sondern das Gericht auch zu Folgesachen Entscheidungen treffen soll, müssen Sie dazu separate Anträge stellen, es entsteht ein Scheidungsverbund. Hier sind Fachanwaltliche Beratung und Vertretung unerlässlich. |
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