Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschuss-Gesetz (UVG)
Ein allein erziehender Elternteil, in dessen Haushalt ein noch nicht 12 Jahre altes Kind lebt, kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (zu finden auf der Homepage des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend unter www.bmfsfj.de, dort unter "Gesetze") beanspruchen. Der Antrag muss beim zuständigen Jugendamt gestellt werden.