Nach den gesetzlichen Regelungen gibt es insgesamt vier Varianten des Scheidungsverfahrens, die im Ergebnis alle zur Ehescheidung führen. Die möglichen Varianten unterscheiden sich zunächst danach, wie lange das Getrenntleben der Eheleute bei Einreichung des Scheidungsantrages bereits andauert.
Die "einverständliche Scheidung" und die "streitige Scheidung" sind in der Praxis am häufigsten.
Je nachdem, welche Scheidungsvariante Sie in Abstimmung mit Ihrer Anwältin/Ihrem Anwalt für Ihr Scheidungsverfahren wählen, sind die Anträge, der Umfang des notwendigen Vortrages in den Schriftsätzen an das Gericht und auch die Kosten des Verfahrens verschieden.