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MARTINA ZEBISCH
Rechtsanwältin

Fachanwältin für
Familienrecht
Anhörung des Kindes Anwaltszwang Ausschluss des Versorgungsausgleichs bis 31.08.2009 Ausschluss des Versorgungsausgleichs ab 01.09.2009 Beendigung der Zugewinngemeinschaft Begrenztes Realsplitting Einverständliche Scheidung Elterliche Sorge Fachanwalt für Familienrecht Familienmediation Getrenntleben Gewaltschutzgesetz Güterstände (Eheliches Güterrecht) Härteklausel Härtescheidung Kindesunterhalt Kosten Online-Scheidung Rechtskraftvermerk Scheidungsfolgenvergleich Scheidungsgrund Scheidungstermin Scheidungsvarianten Scheidungsverbund 'Sichere' Scheidung Steuerklassen Steuerklassenwechsel Streitige Scheidung Trennungs- und Scheidungsmediation Trennungsunterhalt Unterhaltsvorschuss Verfahrensbeistand als Anwalt des Kindes Versöhnungsversuche Versorgungsausgleich Versorgungsausgleichsverfahren Vollstreckbarer Unterhaltstitel Zugewinn ab 01.09.2009 Zugewinnausgleich Zugewinngemeinschaft

Eheliches Güterrecht (Güterstände)

Das eheliche Güterrecht regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten untereinander und gegenüber Dritten während der Dauer ihrer Ehe. Diese Vermögens-
beziehungen werden in der Rechtssprache als Güterstand bezeichnet. Die gesetzlichen Grundlagen dazu finden sich in den §§ 1363 bis 1563 BGB.

Nach den Regelungen des BGB sind drei verschiedene Güterstände möglich:

  • die Zugewinngemeinschaft (§§ 1363 bis 1390 BGB)
  • die Gütertrennung (§ 1414 BGB)
  • die Gütergemeinschaft (§§ 1415 bis 1518 BGB)

Für in der DDR geschlossene Ehen wurde im Einigungsver-
trag (Artikel 234 § 4 I EGBGB) geregelt, dass ab 03.10.1990 an Stelle der vormals geltenden Errungenschafts-
gemeinschaft nach dem Familiengesetzbuch der DDR (FGB) der Güterstand der Zugewinngemeinschaft tritt.

Am häufigsten verbreitet ist die Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Güterstand.

Weitere Erläuterungen finden Sie im abc-familienrecht unter:
Zugewinn ab 01.09.2009
Zugewinnausgleich
Beendigung der Zugewinngemeinschaft

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