|
Gewaltschutzgesetz Nach dem ab 01.02.2002 geltenden "Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung"1 - kurz Gewalt-
auf Antrag durch das Familiengericht befristet z. B. fol- Der Gesetzestext und Musteranträge für Männer und Frauen sind beim Bundesfrauenministerium erhältlich: www.bmfsfj.de. Für die Antragstellung und die Durchführung des Verfahrens besteht kein Anwaltszwang. Sie können sich unter Ver- |
|
Haftungsausschluss Impressum |